Dallmann und Steiner
Jugendhilfe • Soziale Arbeit • Beratung

Erziehungsbeistandsschaft / Betreuungshilfe (§ 30 SGB VIII)

Wir bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen begleitende Hilfen an. Im Rahmen individuell gestalteter Einzelbetreuung schaffen wir die Grundlage für eine Entlastung und Verbesserung der Lebenssituation.

Der Fokus der Erziehungsbeistandsschaft liegt auf lebenspraktischen Hilfen und Kontakten mit dem Kind oder Jugendlichen. Der Erziehungsbeistand leistet u. a. Hilfen beim Aufbau stabiler Kontakte zu Personen und Gruppen, die einen positiven Einfluss auf das Kind oder den Jugendlichen haben.

Sollten Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.